Verein

Vereinsstatuten

Karate-Do Sanchin –

Kinder- und Jugendförderung

I         Allgemeine Bestimmungen

Art.1

Bezeichnung

Unter dem Namen „Karate-Do Sanchin – Kinder- und Jugendförderung“ (KDS-F), gegründet am 13. September 2009, besteht auf unbeschränkte Dauer ein Verein, welcher zum Ziel hat, die Kampfkunstschule Karate-Do Sanchin zu unterstützen und dessen Umgebung (lernförderliches Unterrichtsklima, Infrastruktur) zu pflegen.

Sitz

Der KDS-F hat seinen Sitz am Ort seines Sekretariats.

Art.2

Neutralität

Der KDS-F ist eine politisch unabhängige und konfessionell neutrale Organisation.

Art.3

Zweck, Grundlage

Der KDS-F verfolgt einen wohltätigen und einen geselligen Zweck.

Der wohltätige Zweck:   Der KDS-F organisiert Kurse und Angebote des Karate-Do Sanchin und setzt sich für ein lern- und gesundheitsförderliches Trainingsumfeld ein.

Der gesellige Zweck:     Der KDS-F organisiert gemeinschaftliche Anlässe, in welchen die Geselligkeit und Sozialkompetenz der Karateschüler gefördert werden.

Art.4

Erreichung der Ziele

Der KDS-F verfolgt seine Ziele durch:

  • Kreieren und erhalten eines lernförderlichen Unterrichtsklimas mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Toleranz (Verhaltenskodex KDS).
  • Unentgeltliche Mithilfe seiner Mitglieder während den Kursen und Anlässen der Karateschule.
  • Den Unterhalt der Infrastruktur.
  • Unterstützung bei der Anschaffung von Trainingsgeräten.
  • Gemütliches Beisammensein zur Pflege der Kameradschaft:

„Nur gemeinsam können wir uns weiterentwickeln (Freundschaft vs sportliche Konkurrenz)“.

II        Mitgliedschaft

Art.5

Mitgliedschaft

Grundsätzlich steht der KDS-F allen interessierten Personen offen.

Art.6

Aufnahme

Über die Aufnahme von neuen Mitgliedern entscheidet der Vorstand auf deren Antrag an seiner nächsten Versammlung.

Art.7

Austritt

Der Austritt aus dem KDS-F ist jederzeit möglich. Er muss schriftlich und begründet dem Vorstand unterbreitet werden.

Art.8

Ausschluss

Der Ausschluss von Personen kann nur mit einer 2/3 Mehrheit des Vorstandes beschlossen werden.

 

III       Organisation

Art.9

Vorstand

Der KDS-F wird durch einen Vorstand geführt. Dieser besteht aus einem Präsidenten, einem Sekretär und einem Kassier.[1]

 
 
Art.10

Wahlen und Abstimmungen

Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet das Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.

IV      Finanzen

Art.11

Finanzen, Beiträge

Die entstehenden Kosten für die Tätigkeit des KDS-F werden durch die ordentlichen und ausserordentlichen Mitgliederbeiträge bestritten, deren Höhe der Vorstand festlegt.

Art.12

Rechnungsjahr

Das Geschäftsjahr des KDS-F beginnt jeweils am 1. Januar und endet am 31. Dezember.

V       Auflösung

Art.13

Auflösung des KDS-F

Über die Auflösung des KDS-F entscheidet der Vorstand. Hierfür ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich.

Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 13. September 2009 einstimmig genehmigt worden.

Verein Karate-Do Sanchin – Kinder- und Jugendförderung

St. Antoni, 16. September 2009

Der Präsident Pius Kaeser

Die Sekretärin Karin Lerch


[1] Im Text wird die männliche Form verwendet. Die männliche Form schliesst die weibliche mit ein.

OOOOOOOOOOOOOOOOOOO

In unserer Karateschule haben wir einen Verhaltenskodex, der unseren Umgang mit und unter den Kurs- und Lagerteilnehmern regelt. Diese Verhaltenscharta wird vom Vorstand mit dem gesamten Leitungs- und Betreuungsteam regelmässig besprochen und gemeinsam unterschrieben.

Verhaltenskodex

  1. In unserer Karateschule legen wir Wert auf einen respektvollen Umgang, Wertschätzung und Vertrauen. Wir achten die Persönlichkeit und Würde unserer Mitmenschen.
  2. Wir gestalten die Beziehung zu unseren Schutzbefohlenen transparent und gewährleisten einen verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz. Die individuellen Grenzen und die Intimsphäre des Gegenübers werden von uns respektiert.
  3. Wir setzen uns dafür ein, dass in unserer Karateschule keine Grenzverletzungen, d.h. keine Gewalt, keine sexualisierte Gewalt und kein sexueller Missbrauch möglich ist.
  4. Wir ergreifen aktiv Partei gegen sexistisches, diskriminierendes und verbal oder nonverbal gewalttätiges Verhalten. Abwertendes Verhalten wird von uns benannt und nicht toleriert.
  5. Die Trainer sind verpflichtet, die Leitung des Karate-Do Sanchin (Präsident, bzw. Technischer Leiter) über massives Fehlverhalten, z.B. Ausübung von psychischem Druck, sexuellen Grenzverletzungen (verbal oder tätlich), Gewalt jeglicher Art, Demütigung, unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  6. Die Trainierenden und das Personal haben das Recht, sich bei empfundenem oder vermutetem Fehlverhalten (komisches Gefühl) direkt an die Anlaufstelle zu wenden. Diese hat die Pflicht, damit verantwortlich umzugehen.

Vorname: Name:

Ort / Datum: Unterschrift:

%d Bloggern gefällt das:
search previous next tag category expand menu location phone mail time cart zoom edit close